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Neue Zuckersteuer in Großbritannien

Zuckersteuer in GB: Mittel der Wahl, um den Zuckerüberkonsum zu senken?

Die Zuckersteuer in Großbritannien ist beschlossene Sache. Ab 2018 wird eine zweistufige Besteuerung auf Softdrinks eingeführt: Für Softdrinks mit 5 g und mehr Zucker pro 100 ml wird dann ein Aufschlag von 22 Cent fällig, für Getränke mit einem Zuckerhalt von mehr als 8 g werden es 30 Cent pro Liter sein.

Von der Steuer ausgeschlossen sind vorerst Fruchtsäfte, obwohl eine jüngst in einer renommierten Zeitschrift veröffentlichten Studie eindeutig belegt, dass auch der Zuckergehalt von Fruchtsäften mit knapp 11 g pro 100 ml zu hoch ist.

In Deutschland äußert man sich sehr positiv zum Vorhaben auf der Insel: Eine Zuckersteuer könne auch für Deutschland sinnvoll sein. Sie könne helfen, Übergewicht und Diabetes zu verhindern. Daneben befürworten Ärzte auch eine Steuer auf Lebensmittel mit hoher Energiedichte (Schokolade etc). Mehrere Länder, darunter Norwegen, Frankreich, Belgien und Ungarn, konnten bereits erfolgreich den Überkonsum von Zucker in der Bevölkerung durch die Einführung einer Zusatzsteuer senken. In Deutschland hingegen, wo der Fruchtsaftverbrauch mit am höchsten liegt, sehen Behörden keine Notwendigkeit einer Besteuerung von Genussmitteln mit hohem Zuckergehalt.

Unser Internist ist begeistert, meint aber, dass diese Zuckersteuer unbedingt auch in das Gesundheitswesen fließen sollte. Noch besser wäre es, auch die Tabak – und Alkoholsteuer den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden sollte. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Patienten auch einen Teil der Behandlungskosten tragen, die Ihrer Gesundheit bewusst Schaden zufügen.

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