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Fragen und Antworten rund um Corona Tests und Nachweispflicht

Corona Test auf Mallorca

Corona Schnelltests: Welche Modelle sind zuverlässig?

  • Das Paul-Ehrlich-Institut hat 246 in Deutschland verfügbare Antigenschnelltests miteinander verglichen. Während einige Modelle sogar sehr niedrige Virenmengen zuverlässig erkennen, sind 47 Tests völlig untauglich.
  • Wir nutzen den Testsieger „Longsee 2019-nCoV Ag Rapid Detection Kit Schnelltest“. Er erkannte auch niedrige Viruslasten in jeder Probe und ist mit einer Gesamt-Sensitivität von 100 Prozent klarer Testsieger.

Zum Corona-Testzentrum in Palma de Mallorca

Welche Bedingungen, muß ein Testnachweis vor der Einreise erfüllen?  

  • er muß in deutscher, englischer, französischer oder spanischer Sprache verfasst werden (gedruckt oder digital)
  • wenn der Test CE zertifiziert ist
  • wenn er nicht älter als 24h zurück liegt

 

Welche Daten müssen das Zertifikat erhalten:

  • Den Namen der getesteten Person, ihr Geburtsdatum,
  • Datum der Testung
  • Angaben zur Testung, einschließlich der Art der Testung, und zum Aussteller.

 

Wie erhalte ich mein Zertifikat?

  • Sie erhalten das Zertifikat mit einem QR Code ca. 30 min nach dem Test auf Ihre Mail.
  • Auf Wunsch drucken wir Ihnen das Zertifikat auch aus.

Kann ich ohne einen Termin für den Test vorbeikommen?

  • Natürlich, kein Problem. Bringen Sie Ihren Ausweis mit, wir sind Ihnen gerne bei der Anmeldung behilflich.
  • Wir sind täglich zu den angegebenen Öffnungszeiten für Sie da.

 

Muß ich vor einem Corona Test nüchtern sein?

 Nein, Sie könne gerne auch nach dem Essen kommen, auch Alkohol, Kaffee oder sonstige Getränke haben keinen Einfluss auf das Testergebnis.

 

Kann ich auch einen Test machen, wenn ich Erkältungssymptome habe?

 Natürlich, wir halten alle Regeln des Infektionsschutzes gemäß der EU Verordnungen ein.

 

Was passiert, wenn der Corona Schnelltest positiv ausfällt?

  • In der Regel empfehlen wir Ihnen dann die Durchführung eines zuverlässigeren PCR Test. Dieser ist in der Clinica Picasso innerhalb von 1h verfügbar. Kommen Sie gerne nochmals in unser Testzentrum.
  • Die Kosten eines PCR-Tests in unseren Testzentren betragen 75 Euro.

ANTIGEN-SCHNELLTEST

30€

Testergebnis nach 15 Minuten
inkl. Zertifikat

PCR-TEST

75€

Testergebnis nach 1 bis 3 Stunden
inkl. Zertifikat

ANTIKÖRPER-SCHNELLTEST

55€

Testergebnis nach 24 Stunden
inkl. Zertifikat

Wie mache ich mir eine medizinisch sinnvolle Maske ?

Warum die Maske in dieser Pandemie so wichtig ist !

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Aktuelles zu den aktuellen Corona-Regeln und Einreisebestimmungen von Mallorca nach Deutschland:

Wann spricht man von einem vollständigen Impfschutz?

 Ein vollständiger Impfschutz besteht, wenn:

  • nach 3 Einzelimpfungen (also mit Booster)
  • Booster muss mindestens 3 Monate nach der zweiten Impfung gegeben worden sein (das dürfte für die meisten Boosterimpfungen der Fall sein)
  • bis maximal 270 Tage nach der zweiten Impfung (also 9 Monate). Das heißt alle ab Juli 2021 (Stand Ende März 2022) nicht geboosterte Leute haben keinen vollständigen Impfschutz mehr
  • Bei Infektion (Nachweis eines Antikörpertests) bei noch umgeimpften Personen – (Impfschutz läuft am 30. September 2022 ab)
  • nach der ersten Impfung infiziert wurden (mit Nachweis eines PCR)  – (Impfschutz läuft am 30. September 2022 ab)
  • oder nach der 2. Impfung eine Infektion erfolgt (Nachweis mittels PCR, dieser sollte mindestens 38 Tage zurückliegen) – (Impfschutz läuft am 30. September 2022 ab)

 

Wie lange ist der Status eines „Genesenen“ gültig?

Man gilt als Genesen nach einem pos. PCR Test zwischen 28 Tage und maximal 90 Tage nach dem Test. Also 1-3 Monate nur.

 

Corona Test – wer muß sich testen lassen und wie lange ist er gültig?

  • Personen ab 12 Jahren müssen bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenen Nachweis verfügen.
  • Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen daneben spezielle Nachweispflichten und eine Quarantänepflicht beachten.
  • Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Verkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Gebieten.

 

Was ist ein Risikogebiet?

Risikogebiete werden seit dem 1. August 2021 in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete.

 

Was ist ein Hochrisikogebiet?

Die Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt nur noch für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht oder andere Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in diesem Gebiet ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer solchen Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt, insbesondere aufgrund der dort beobachteten Ausbreitungsgeschwindigkeit oder aufgrund nicht ausreichend vorhandener oder verlässlicher epidemiologischer Daten.

 

Was ist ein Virusvariantengebiet?

Virusvariantengebiete können Gebiete sein, in denen eine Virusvariante (Mutation) des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten ist, die nicht zugleich in Deutschland verbreitet auftritt und von der anzunehmen ist, dass von ihr ein besonderes Risiko ausgeht. Solche besonderen Risiken können sich unter anderem daraus ergeben,

  • dass die Virusvariante die Krankheitsschwere verstärkt
  • oder dass Impfstoffe oder eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen.

Hinweise für Einreisende aus Virusvariantengebieten

  • Bitte stellen Sie sich vor Abreise darauf ein, dass Ihr Beförderer (zum Beispiel Fluggesellschaft) vor der Beförderung von Ihnen einen aktuellen PCR-Test verlangen wird, wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben.
  • Nach Ihrer Ankunft können weitere PCR-Testungen durch das Gesundheitsamt am Flughafen oder am Ort der Absonderung / Quarantäne angeordnet werden. Bitte beachten Sie die Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne, die auch für geimpfte und genesene Personen gilt. Eine Verkürzung der Quarantänedauer ist nicht möglich.

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